Die nachstehende Vollmacht ist erforderlich, damit ich in Ihrer Rechtsangelegenheit für Sie tätig werden kann. Nachdem Sie die Vollmacht ausgefüllt, ausgedruckt und unterzeichnet haben, können Sie mir diese per Fax 06821-501597 oder per Post zusenden. Vollmacht Zustellungen werden nur an den Dem Rechtsanwalt Andreas Dippe, Im Altseiterstal 110, 66538 Neunkirchen, Tel. 06821-958550, Fax 06821-501597, E-Mail kanzlei@ra-dippe.de
Diese Vollmacht ermächtigt insbesondere zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung sowie zur Abgabe und Entgegennahme aller damit zusammenhängenden Willenserklärungen gegenüber Dritten und Behörden. Sie ermächtigt auch zur außergerichtlichen Regelung einer Rechtsangelegenheit. Als Prozessvollmacht gemäß §§ 81 ff. ZPO und §§ 137 f., 302, 350 Abs. 1, 374 und 395 StPO ermächtigt sie zu allen die Sache betreffenden Prozesshandlungen, u.a. zur Erhebung von Klage und Widerklage, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln und zum Verzicht auf solche, ferner zur Empfangnahme von Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch des Streitgegenstandes sowie der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren, Insolvenzverfahren sowie auf Vertretungen insbesondere gem. §§ 329, 350 Abs. 2, 412, 234 StPO, § 73 Abs. 4 OWiG und § 141 Abs. 3 ZPO. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt drei Jahre nach Beendigung des Auftrags. Verpflichtungen aus dem Vollmachtsverhältnis sind am Kanzleiort des beauftragten Rechtsanwaltes zu erfüllen.
|